Gleitender und fester Rang der Grundpfandrechte im deutsc...
In einer festen Rangordnung bestimmt der Grundstückseigentümer den Rang der Grundpfandrechte. Gleitet die Rangordnung, ist ihm dieser Einfluß weitgehend versagt. Die Untersuchung stellt drei Regelungsmodelle vor, deren größte Gemeinsamkeit darin besteht, daß die ursprünglich gewollte feste Rangordnung in der Praxis weitgehend aus den Angeln gehoben werden konnte. Keine dieser Konzeptionen war wirklich erfolgreich. Im Ansatz verdient das Modell der Schweiz ...